Speiseeissteuer

Speiseeissteuer
früher in einigen Ländern mit der Getränkesteuer verbundene  Verbrauchsteuer auf Speiseeis. Die Sp. ist keine Steuer mit „örtlich bedingtem Wirkungskreis“ und kann deshalb nach Art. 105 IIa GG von den Ländern nicht eingeführt werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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